Aus der Sperre Frühjahr 2020 Türen von „Lebens t raum“ in der EUTB stehen seit einem Jahr in Münster offen. Seit einem guten Jahr gibt es die Ergänzende Unabhängige TeilhabeBeratungsstelle (EUTB) in
WeiterlesenNeuste Beiträge
Münster in der Novemberrevolution von 1918/1919 – Teil II
Aus der Sperre Frühjahr 2020 Die Störung provinzieller Ordnung Während anderswo in Deutschland der Krieg zu Ende ging, Matrosen und Soldaten meuterten, Arbeiterinnen und Arbeiter massenhaft streikten und die Republik ausgerufen wurde,
WeiterlesenFlüchtlingslager schließen – Solidarität statt Abschottung
In der Nacht vom 24. zum 25. April brachten die Initiativen „Bündnis gegen Abschiebungen“ , „Seebrücke“ , und „Münster-Stadt der Zuflucht“ an 12 Kinderspielplätzen Transparente an, auf denen z.B. zu lesen war: Menschenansammlungen
WeiterlesenCorona verändert auch den Umgang mit den Jobcentern
Diese bleiben bis auf weiteres geschlossen. Die Behördenmitarbeiter*Innen verbleiben jedoch im Dienst, entfallen wird die Kundenbetreuung im persönlichen Gespräch sich gegenübersitzend. Der Kontakt geschieht bis auf Widerruf auf schriftlichem oder auch fernmündlichem
WeiterlesenErhöhung der Miete trotz Falschangabe unter Umständen zumutbar
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am 11. Dezember 2019 entschieden, dass ein Mieter an eine Mieterhöhung gebunden sein kann, obwohl die Größe nicht der Angabe entspricht, die der Vermieter zugrunde gelegt
WeiterlesenBalko Klattmor sucht gute Arbeit
Aus der Sperre Winter 2019 Wenn junge Menschen aus ihrer alten Heimat fliehen und in ihrer neuen nicht ankommen Balko ist als 15-Jähriger abgehauen nach Deutschland. Das Land, aus dem er kam,
WeiterlesenFeiertagsvergütung auch für Zeitungszusteller
Ein Zeitungszusteller hat auch dann Anspruch auf Arbeitslohn, wenn er wegen eines Feiertages keine Zeitung zu verteilen hat. Eine Regelung im Arbeitsvertrag ist ungültig, wenn sie ihn üblicherweise immer von montags bis
WeiterlesenHausmeister-Notdienst muss nicht vom Mieter bezahlt werden
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am 18.12.2019 entschieden, dass es sich bei einer Notdienstpauschale vom Hausmeister um Verwaltungskosten handelt, die der Vermieter oder die Vermieterin zu tragen hat. Zu der Verhandlung
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