Aus der Sperre Frühjahr 2020 Warum eine Wohnraumschutzsatzung für Münster sinnvoll ist Haben Sie schon einmal im Internet auf den gängigen Portalen Airbnb oder Booking.com nach einer Ferienwohnung in Münster gesucht? Es
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Eine Arbeitsstelle reicht oft nicht (mehr)
Aus der Sperre Frühjahr 2020 Überwiegend finanzielle Gründe sind für den Trend zu ein oder mehr Nebenjobs verantwortlich Immer mehr Menschen in Deutschland gehen nicht nur einer beruflichen Hauptbeschäftigung nach, sondern arbeiten
WeiterlesenFDP – die neue Arbeiterpartei
Aus der Sperre Frühjahr 2020 Nach dem Eintritt zweier prominenter Ex-Sozialdemokraten sind die Liberalen kaum wiederzuerkennen Wolfgang Clement und Florian Gerster heißen zwei Gestalten, die die Arbeitspolitik in Deutschland ordentlich umgekrempelt haben.
WeiterlesenBonpflicht gilt erst mal nur für kleine Brötchen
Aus der Sperre Frühjahr 2020 Einzelhandel ist nicht gleich Außenhandel Bei jedem morgendlichen Brötchenkauf und bei jeder Tüte Kartoffeln auf dem Wochenmarkt muss die Verkäuferin seit Jahresanfang einen Bon ausdrucken und aushändigen.
WeiterlesenSchimmel und Schädlinge aber dafür höhere Mieten
Aus der Sperre Frühjahr 2020 In der Wohnsiedlung Brüningheide besteht dringender Handlungsbedarf Wie aus einer Mustersiedlung von einst ein heruntergekommenes Quartier mit katastrophalen Wohnbedingungen werden kann, das lässt sich in Münster-Kinderhaus schon
WeiterlesenUnabhängige Beratung für Menschen mit Behinderung
Aus der Sperre Frühjahr 2020 Türen von „Lebens t raum“ in der EUTB stehen seit einem Jahr in Münster offen. Seit einem guten Jahr gibt es die Ergänzende Unabhängige TeilhabeBeratungsstelle (EUTB) in
WeiterlesenMünster in der Novemberrevolution von 1918/1919 – Teil II
Aus der Sperre Frühjahr 2020 Die Störung provinzieller Ordnung Während anderswo in Deutschland der Krieg zu Ende ging, Matrosen und Soldaten meuterten, Arbeiterinnen und Arbeiter massenhaft streikten und die Republik ausgerufen wurde,
WeiterlesenErhöhung der Miete trotz Falschangabe unter Umständen zumutbar
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am 11. Dezember 2019 entschieden, dass ein Mieter an eine Mieterhöhung gebunden sein kann, obwohl die Größe nicht der Angabe entspricht, die der Vermieter zugrunde gelegt
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