Wer Leistungen nach Hartz IV beantragt, muss gegebenenfalls nachweisen, dass er seine Hilfebedürftigkeit nicht durch „sozialwidriges Verhalten“ selbst herbeigeführt hat. Das entschied das Landessozialgericht Niedersachen-Bremen. Ein Selbständiger beantragte 2013 Unterstützung beim Jobcenter,
WeiterlesenKategorie: Urteile
Jobcenter darf Spritgeld nicht anrechnen
Erstattet ein Arbeitgeber seinem Angestellten die Fahrtkosten, darf das Jobcenter dies nicht als Einkommen anrechnen. Das entschied das Sozialgericht in Detmold. Eine Bezieherin von SGB-II-Leistungen arbeitete als Gebietsbetreuerin für einen Werbeverlag und
WeiterlesenGeringe Größe kein Argument
Die Bundespolizei ließ sie nicht zur Eignungsprüfung zu, weil sie mit 1,58 Meter zu klein sei für den Dienst. Männer müssten mindestens 1,65 Meter groß sein, Frauen 1,63 Meter. Die Frau klagte
WeiterlesenUnterkunftskosten: Was bedeutet angemessen?
Das Sozialgericht in Mainz hat das Bundesverfassungsgericht gebeten festzustellen, ob die momentane Praxis der Jobcenter bei der Übernahme der Miete eventuell verfassungswidrig ist. Das berichtet die Online-Seite hartziv.org. Das Sozialgericht Mainz stößt
WeiterlesenPatchworkjobber
Höhere Einkommensfreibeträge und Hartz IV Wer sich selber helfen kann, braucht keine Stütze. Erwerbseinkommen werden oberhalb eines Grundfreibetrages von 100 Euro monatlich auf das Alg II (Hartz IV) angerechnet, d.h. ab dann
WeiterlesenBreite Ablehnung
● Bundesagentur für Arbeit will Kunden mit Drogentests nerven ● von Gerrit Hoekman Die Bundesagentur für Arbeit hat offenbar vor 88000 Tests anzuschaffen, um Bezieher von Sozialleistungen auf ihren Drogenkonsum zu untersuchen.
WeiterlesenSie schien zu männlich
● Bewerbung abgelehnt: Frau für Mann gehalten ● von Gerrit Hoekman Die Dame, die ihm die Leiharbeitsfirma da zum Bewerbungsgespräch angekündigt hatte, war dem Logistikleiter einer Firma aus der Schmuckbranche offenbar zu männlich. Erst
WeiterlesenSchonvermögen verjubelt
● Geld im Nachtclub verjubelt, trotzdem Hartz IV ● von Gerrit Hoekmann Ein Hartz-IV-Empfänger kann über sein Schonvermögen verfügen, wie er es für richtig hält. Das hat das Sozialgericht in Heilbronn festgestellt. Der
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