Eine sogenannte temporäre Bedarfsgemeinschaft regelt im Rahmen des Alg II die Bedarfe im Zusammenhang mit Umgang zu Kindern getrennt lebender Eltern. Für ein Kind, das zu mehr als 50 % beim anderen
WeiterlesenKategorie: Urteile
Unangemessenes Eigenheim, Krankheit und Sozialhilfe
Von einer psychisch kranken Frau kann nicht einfach der Verkauf ihres eigentlich zu großen Eigenheims verlangt werden, wenn dieser Verlust ihrer Wohnung ihre Krankheit verschlimmert. Die psychische Situation ist zu berücksichtigen. Bevor
WeiterlesenUmstellung auf TV-Standard DVB-T2 HD muss aus Regelleistung bezahlt werden
Das Sozialamt ist nicht verpflichtet, die Kosten für die Anschaffung eines Receivers zum Empfang des digitalen Antennenfernsehens DVB-T2 HD zu übernehmen. Dies hat das Sozialgericht Berlin mit Eilbeschluss vom 28. Februar 2017
WeiterlesenRückwirkende Befreiung von den Rundfunkgebühren
Seit dem 1. Januar 2017 kann die Beitragspflicht für Rundfunk und Fernsehen bis zu drei Jahre rückwirkend erlassen werden. So steht es jetzt in § 4 Absatz (4) Satz 2 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages.
WeiterlesenNachzahlungen existenzsichernder Sozialleistungen im SGB II nicht angerechnet
Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 25.6.2015, B 14 AS 17/14 R, festgestellt, dass Nachzahlungen aus dem AsylbLG nicht im SGB II angerechnet werden dürfen. Das Gleiche gilt auch für Nachzahlungen aus
WeiterlesenMindestbeitrag für freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung
Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr pflichtversichert ist, entgeht damit nicht der Beitragszahlung an eine Krankenversicherung. Darauf zu verzichten, empfiehlt sich auch nicht. Er oder sie kann sich beispielsweise bei der
WeiterlesenKindergeld auch bei vermögendem Kind Alg-II-beziehenden Eltern als Einkommen zuzurechnen
Kindergeld ist den Eltern, die Arbeitslosengeld II (Alg II), also Hartz IV, beziehen, als Einkommen zuzurechnen. Dies gilt auch dann, wenn das Kind selbst über Vermögen verfügt und daher im Gegensatz zu
WeiterlesenKein Ruhen des Alg bei Abfindung wegen Verzichts auf Kündigungsschutzklage
Nach § 1a Kündigungsschutzgesetz (KSchG) kann ein gekündigter Arbeitnehmer eine Entschädigung vom Arbeitgeber erhalten, wenn er auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet. Diese Entschädigung löst kein Ruhen des Arbeitslosengeldes wegen Abfindung aus, das heißt:
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