Urteile

Kosten einer ärztlichen Bescheinigung

Peter Andres
Peter Andres

Beantragt ein SGB-II-Bezieher einen Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung und beschafft auf Anforderung des Jobcenters ein entsprechendes Attest des behandelnden Arztes, dann muss das Jobcenter die vom SGB II-Bezieher vorgestreckten gesamten Kosten für das Attest erstatten.

Sozialgericht Braunschweig, 13.1.2016, S 17 AS 3211/12, (nach SOZIAL INFO 2/2016)