Wenn eine Arbeitnehmerin die vom Betrieb zur Verfügung gestellte Verpflegung aus gesundheitlichen Gründen nicht isst, darf das Jobcenter ihr das zur Verfügung gestellte Essen nicht als Einkommen anrechnen und nicht vom Alg-II-Bedarf abziehen.
Sozialgericht Berlin, 23. März 2015 – S 175 AS 15482/14 (laut Mitteilung des Gerichts)
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