Urteile

Tilgungswirkung nur bei Jobcenter-Zahlungen auf das angegebene Konto

Ein Jobcenter erbringt nur dann mit erfüllender Wirkung Leistungen, wenn die Zahlung auf das vom Leistungsempfänger bestimmte Konto erfolgt. Eine anderweitige Auszahlung habe keine Tilgungswirkungen, entschied das Sozialgericht Mainz.

SG Mainz; 13.05.2016, Az.: S 11 AS 1154/16