Ein unter Laktoseintoleranz leidender Hartz-IV-Empfänger hat keinen Anspruch auf Gewährung eines Mehrbedarfs für eine laktosefreie Ernährung. Es sei möglich, sich laktosefrei zu ernähren, ohne dass hierdurch krankheitsbedingte Mehrkosten gegenüber einem Gesunden entstünden, so das Gericht.
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz; 16.03.2016, Az.: L 6 AS 403/14
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