Bei den Kosten für einen Stellplatz für ein Zelt handelt es sich um Unterkunftskosten und müssen vom Jobcenter als solche übernommen werden.
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen – L 19 AS 1201/21
Letzte Artikel von Sperre Redaktion (Alle anzeigen)
- Stromtarife werden dynamisch - 15.01.2025
- Versandporto wird teurer - 13.01.2025
- Mindestlohn und Minijob - 8.01.2025