Zum Leben zu wenig

Hartz-IV: Widerstand gegen Sanktionen lohnt!

Von Sanktionen betroffene Hartz-IV-Empfänger*innen können sich oft erfolgreich gegen diese verhängten Sanktionen wehren! Das ergab eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion: Im vergangenen Jahr war fast jeder zweite Widerspruch oder jede zweite Klage gegen Sanktionen der Jobcenter wegen Verletzung der Mitwirkungspflicht erfolgreich.

Laut Antwort der Bundesregierung legten 2018 rund 17.700 Menschen gegen eine Leistungsverweigerung eines Jobcenters Widerspruch ein. 8.100 Mal hatte der Widerspruch schon Erfolg! Das sind 46 Prozent der gesamten Widersprüche.

Bei 1200 Klagen gegen eine komplette Aberkennung von Hartz-IV-Leistungen bekamen 500 Kläger Recht. Das sind 42 Prozent. Zum einen entschied ein Gericht im Sinne des Klägers. Zum anderen lenkte das Jobcenter von selbst ein.

Die Vorsitzende der Linkspartei, Katja Kipping, forderte deshalb, die Mitwirkungspflichten „umgehend auf den Prüfstand zu stellen“. Hubertus Heil, seines Zeichens Arbeitsminister (SPD), sprach sich dagegen nur für Anpassungen aus. Die Union lehnt weiterhin solche Änderungen ab.

Seit Januar prüft das Bundesverfassungsgericht, ob solche Kürzungen der Bezüge mit dem Grundgesetz vereinbar sind.

 

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