Arbeit und Soziales

Vorsicht Arbeit!

Wie die Regierung die Arbeitsaufnahme behindert

Von Norbert Attermeyer

Die Merz-Regierung wird nicht müde, die Geschichte der angeblich arbeitsunwilligen Leistungsbeziehenden zu erzählen. Was sie dabei verschweigt, ist die schlichte Tatsache, dass sie selber die Arbeitsaufnahme behindert. Denn die Anrechnung von Einkommen bei dem Bezug von Jobcenter-Leistungen kann zu seltsamen Ergebnissen führen.

Wer eine Arbeit aufnimmt, muss oft erstmal Schulden machen. Petra K. ist glücklich. Endlich hat sie einen Job gefunden. Einen Job, der sie und ihre beiden Kinder ernähren kann. In Zukunft wird sie so viel verdienen, dass sie nur noch zu einem ganz geringen Teil auf Leistungen des Jobcenters angewiesen ist (nur noch 50,- Euro). Am ersten Oktober soll die Stelle beginnen. Das erste Gehalt würde sie also Ende Oktober erhalten.

Das letzte reguläre Geld vom Jobcenter hat sie schon Ende August für den Monat September erhalten. Ende September erhält sie nur noch die geringe Restzahlung (50,- Euro) für den kommenden Monat Oktober. Zur Begründung führt das Jobcenter aus: Da sie ja nun im Oktober Geld von ihrem neuen Arbeitgeber erhalte, erübrigten sich die regulären Zahlungen des Jobcenters. Weil das Jobcenter die Leistungen im Voraus erbringt (Ende September für Oktober), steht Petra K. Anfang Oktober nahezu ohne Geld da. Denn der Arbeitgeber zahlt ja erst zum Monatsende.

Hintergrund ist hier die vom Jobcenter angewandte „Zuflusstheorie“, die besagt, dass alle Einkommen im laufenden Monat angerechnet werden. Dies ganz unabhängig davon, wann genau diese Zahlung im Monat erfolgt. Bei einem Einkommen, das erst am Ende des Monats zufließt, wird davon ausgegangen, dass es im ganzen Monat zur Verfügung steht. Aber diese Theorie macht nicht satt. Und den Vermieter Anfang des Monats auf die Lohnzahlung am Ende des Monats zu verweisen, ist nicht ratsam. Also bleibt Petra K. nur übrig, beim Jobcenter ein Darlehen für den Monat Oktober zu beantragen. Mit anderen Worten: Ihre neue Arbeitsstelle kann sie nur mit der Aufnahme von Schulden antreten. Dass dies nicht so sein sollte, das hat auch der Gesetzgeber bei den Beratungen zu den Hartz-Reformen im Jahr 2018 erkannt. In einem Referentenentwurf dazu wurde vorgeschlagen, dass Arbeitseinkommen in solchen Fällen erst im darauf folgenden Monat anzurechnen sei. Eine ziemlich gute und ziemlich einfache Lösung. Am Ende aber zu gut und zu einfach, wie sich später herausstellte. Denn diese geplante Änderung wurde im endgültigen Gesetzgebungsverfahren ersatzlos gestrichen.

Die „Sperre“ selber hat das Anliegen im Vorfeld der letzten Bundestagswahl noch einmal aufgegriffen und diesbezüglich Kontakt mit der damaligen Ministerin Svenja Schulze aufgenommen. Sie versprach diese Problematik ihrem Parteigenossen Hubertus Heil (seinerzeit Arbeitsminister) vorlegen zu wollen. Was auch wohl so passierte. Allerdings gibt es bis heute keine Änderung in diese Richtung. Weder durch Heil noch durch Waas. Es bleibt also alles beim Alten. Mit dem für die Betroffenen so ärgerlichen Effekt: Bei Arbeitsaufnahme erst mal Schulden machen. Das Ablästern über angeblich faule Arbeitslose scheint einfach wichtiger zu sein.