Zum Leben zu wenig

Teilerstattung von Mieten: Jede*r fünfte Hartz-IV-Empfänger*in betroffen

Eine Anfrage der Fraktion der Linken im Bundestag hat ergeben: Im letzten Jahr (2018) übernahmen die Kommunen bei jede*r fünftem*n Hartz-IV-Empfänger*in nicht die ganze Miete. Konkret sind 19,2 Prozent aller Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften betroffen. Durchschnittlich 82 Euro monatlich (also fast ein Fünftel des Regelsatzes) mussten die 546.000 Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften an Miete selbst zahlen.

Es werden nur Mieten in „angemessener Höhe“ erstattet

Die Wohnkosten von Leistungsempfänger*innen müssen laut Gesetz eine „angemessene Höhe“ haben. Diese legt die jeweilige Kommune fest. Wer keine billigere Wohnung findet, muss nach einer Karenzzeit den die „angemessene Höhe“ übersteigenden Anteil an seiner*ihrer Miete selber bezahlen.

Andere Gründe, dass nicht die gesamte Miete vom Jobcenter übernommen wird, können aber auch sein, dass zum Beispiel ein Teil der Wohnung für Geschäftszwecken verwendet werde, so das Sozialministerium.

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