Rund um Münster

Streit um neue Fenster bei der LEG: Amtsgericht Münster lehnt Klage vorerst ab

Mieter*innen der Wohnungsgesellschaft LEG an der Korte Ossenbeck in der Aaseestadt sollen neue Fenster bekommen. Den Nutzen, den die neuen Fenster den Mieter*innen bringen sollen, ist aber durchaus fraglich. Die Mieter*innen lehnten deshalb diese Modernisierungsmaßnahmen ab, die LEG klagte nun dagegen. Das Amtsgericht hat nun aber die LEG beim Verhandlungstermin am 10. September 2019 zum Nachsitzen geschickt. Denn: Die LEG konnte nicht nachweisen, dass diese neuen Fenster den erwarteten Nutzen bringen können.

Inzwischen ist das Wohnhaus Korte Ossenbeck 3 nicht mehr eingerüstet. Foto: LEG-Mieter*innen-Initiative.

Damit sei für die LEG noch nichts entschieden, so das Unternehmen. Die LEG-Mieter*innen-Initiative sieht aber damit schon einen Teilerfolg: „Zumindest ein Teilerfolg scheint nach den Hinweisen des Richters schon jetzt sicher. Das Urteil dürfte im Oktober bekannt gegeben werden“.

Die Initiative freut sich schon, dass „dies allein […] den Beklagten schon finanzielle Vorteile [bringe], denn dann dürfen nach der seit Jahresbeginn gültigen Gesetzeslage nur noch acht Prozent, statt bislang elf Prozent, der Modernisierungskosten auf die Miete aufgeschlagen werden“.

Aus Sicht von Mieter*innen sei dies „eine sehr gefährliche Rechtsauffassung“

Trotzdem könne es sein, dass die Fenster kommen. Die LEG-Mieter*innen-Initiative dazu: „Vermutlich müssen die Beklagten es aber dulden, da der Richter trotz der von den Beklagten bezweifelten Angaben der LEG zu den Wärmedurchlasskoeffizienten, verdeutlichte: ‚Der Gesetzgeber geht nur davon aus, dass durch Modernisierungsmaßnahmen eine nachhaltige Energieeinsparung erzielt werden muss. Die vorgelegten Werte für die neuen Fenster sprechen für eine nachhaltige Energieeinsparung. Diese muss nicht erheblich sein, sondern jede messbare Einsparung zählt.‘

Sie kritisieren diese Rechtsauffassung aber auch: Aus Sicht von Mieter*innen-sei dies „eine sehr gefährliche Rechtsauffassung“, so die Initiative. Da „die auf die Miete umlegbaren Kosten jeder Modernisierungsmaßnahme nur noch von einer ‚messbaren Einsparung‘ abhängig“ gemacht würden „Damit können Vermieter*innen enorme Kosten ausgeben, um damit den Wert der Immobilie zu steigern, und dies dann auf die Mieter*innen abwälzen. Selbst dann, wenn durch die Modernisierung auch nur eine Energieeinsparung im Nanobereich erzielt wird“, so die Kritik.

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