Zum Leben zu wenig

Kinder-Hartz-IV ist zu niedrig

Wie der O-Ton Arbeitsmarkt berichtet, ist der Hartz-IV-Satz für die fast zwei Millionen in Deutschland von Hartz IV lebenden Kinder viel zu niedrig: „Ein nun veröffentlichtes Rechtsgutachten zeigt nun, dass die Leistungen für Kinder und ihre Eltern im Hartz-IV-System zu knapp bemessen sind und vor allem das Ziel der sozialen Teilhabe nicht erreichen.“

Das Rechtsgutachten zu den Grundsicherungsleistungen für Kinder „Die Ermittlung der Bedarfe von Kindern – Probleme, Herausforderungen, Vorschläge“ von Prof. Dr. Anne Lenze offenbare nun das Ausmaß der Unterversorgung von Kindern und Eltern im Hartz-IV-System, so der „O-Ton Arbeitsmarkt“.

Hartz-IV-Sätze unter dem tatsächlichen Existenzminimum

„Eigentlich sollen die Regelsätze im Hartz-IV-System das sachliche und soziokulturelle Existenzminimum der Leistungsberechtigten abdecken. Doch für die Autorin des Rechtsgutachtens ist bereits die Berechnungsgrundlage für die Hartz-IV-Leistungen für Kinder und ihre Eltern mit Schwächen behaftet“, so „O-Ton Arbeitsmarkt“. Je nach Altersstufe erhalten Kinder einen Hartz-IV-Regelsatz zwischen 245 und 322 Euro.

Das Gutachten kritisiert, dass auch die Regelsätze für Erwachsene nicht zwischen Alleinstehenden und Eltern unterscheiden würden. Damit würden die Ausgaben, „die von Eltern zum Zweck der Erziehung und des Familienlebens getätigt werden, nicht berücksichtigt“. Beispiele für solche Ausgaben sind nach Angaben des Gutachtens Begleitkosten der Eltern bei der gemeinsamen Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln oder die Ausgaben für gemeinsame Unternehmungen mit den Kindern. „Unter anderem deshalb können die Regelsätze nicht die Funktion der sozialen Teilhabe für Familien erfüllen. Eine Erhöhung nur der Leistungen für soziokulturelle Teilhabe könne allerdings auch nur dann bei der Familie ankommen, wenn auch das sächliche Existenzminimum abgedeckt sei“, so „O-Ton Arbeitsmarkt“.

„Die Regelbedarfe von Kindern und Jugendlichen müssen sich an einer durchschnittlichen Lebenslage orientieren“

Entsprechend vernichtend sei auch Lenzes Urteil: „Es kann nicht darum gehen, die Teilhabe von Kindern an den geringen Ausgaben einer armen Referenzgruppe in der Vergangenheit zu orientieren, sondern Maßstab der Förderung müssen die Gelingensbedingungen für Bildung, soziale Teilhabe und Erwerbschancen in der Zukunft sein. Die Regelbedarfe von Kindern und Jugendlichen müssen sich an einer durchschnittlichen Lebenslage orientieren.“

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