Zum Leben zu wenig

Arbeitsagenturen fördern stärker als Jobcenter

Arbeitslose haben seit den Hartz-Reformen mit zwei verschiedenen Arbeitsämtern zu tun, die sie unterschiedlich behandeln:

1. Die Arbeitsagentur, die nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) III für das Arbeitslosengeld I (Alg I) zuständig ist – das ist die Arbeitslosenversicherung – und

2. das Jobcenter nach SGB II mit Arbeitslosengeld II (Alg II) bzw. Hartz IV. Das ist für Leute ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld aus der Arbeitslosenversicherung, zum Beispiel Langzeitarbeitslose, zuständig. Dies trifft inzwischen auf die weitaus größere Gruppe aller Arbeitslosen zu, in Münster etwa 70 Prozent.

Neben den Arbeitslosen kennt das Jobcenter weitere erwerbsfähige Leistungsbezieher*in-nen. Das sind alle Leistungsbezieher, die eigentlich arbeiten können. Noch mehr als diese Arbeitslosen werden als nicht arbeitslos gezählt. Sie haben beispielsweise einen gering bezahlten Job von 15 Stunden oder mehr, sie haben Kinder zu betreuen, oder gelten nicht als arbeitslos, weil sie gerade krank sind oder eine Weiterbildung machen oder weil sie über 58 Jahre oder schon sehr lange arbeitslos sind.

Länger arbeitslos könnte bewirken, es gibt mehr Förderung zum beruflichen Einstieg. Das ist jedoch nicht der Fall. Wie das Diagramm (siehe Abbildung) veranschaulicht, fördert das Jobcenter seine Arbeitslosen (mittlere Linie) mehr als die Agentur für Arbeit die ihren (obere Linie). Wenn man alle Erwerbsfähigen einbezieht, dann fällt die Benachteiligung der Antragsteller im Jobcenter noch deutlicher aus (untere Linie). Regelmäßig wird beklagt, Ungelernte seien viel stärker von Arbeitslosigkeit betroffen und stellten den größten Anteil im Jobcenter. Genauso regelmäßig hören wir vom Fachkräftemangel in der deutschen Wirtschaft. Es gibt also Spielraum zum Handeln. Die Jobcenter und das Bundesarbeitsministerium könnten für berufliche Qualifizierung werben. Die Bundesregierung könnte dafür mehr Geld zur Verfügung stellen und aufhören den Unsinn zu verbreiten, geplante Eingliederungsmittel würden in Verwaltungskosten der Jobcenter umgewandelt.

Quelle: www.o-ton-arbeitsmarkt.de, newsletter 04/2018