Urteile

Jobcenter muss Kosten für Schulbücher als Mehrbedarfsleistungen übernehmen

Wie das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen erstmals obergerichtlich entschieden hat, muss das Jobcenter die Kosten für Schulbücher als Mehrbedarfsleistungen übernehmen. Die Richter sahen diese Kosten nicht ausreichend abgedeckt.

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 11.12.2017 – Az.: L 11 AS 349/17, BeckRS 2018