Arbeit

GroKo: Mindestens 515 Euro für Azubis

Das Bundeskabinett hat eine Mindestvergütung für Auszubildende beschlossen. Diese soll bei 515 Euro pro Monat liegen und gilt ab nächstem Jahr. Damit gäbe es erstmals eine gesetzliche Untergrenze für die Vergütung von Azubis.

Foto: IG Metall Jugend Bayern, CC BY 2.0.

Die Mindestvergütung für das erste Ausbildungsjahr soll demnach jährlich steigen: Von 515 Euro im nächsten Jahr auf 550 Euro in 2021. 2022 sollen es dann 585 Euro sein und 2023 620 Euro.

Im zweiten Ausbildungsjahr soll sich die Mindestvergütung automatisch um 18 Prozent erhöhen, im dritten Lehrjahr um 35 Prozent.

Gewerkschaften kritisieren allerdings die geplante Ausnahmeregel: Denn Betriebe unter Tarifbindung sollen weiterhin Löhne unter dem Mindestlohn zahlen dürfen solange dies der Tarifvertrag hergibt.

Zahlen der Bundesagentur für Arbeit ergaben, dass Ende 2017 fast 115.000 Azubis weniger als 500 Euro im Monat verdient haben, davon 65.000 sogar unter 400 Euro. Das sind mehr als sieben Prozent aller Auszubildenden. Davon betroffen sind viele Azubis im Osten. In NRW sind es eher wenige, die betroffen sind.

Den Vorschlag für eine Mindestausbildungsvergütung kommentiert der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann wie folgt: „Die Mindestvergütung für Azubis ist ein wichtiger Schritt, um die berufliche Bildung attraktiver zu machen. Man kann nicht in Sonntagsreden den Wert der Berufsbildung loben und dann werktags die Jugendlichen mit Dumping-Vergütungen abspeisen. Deshalb ist die Einführung einer Mindestausbildungsvergütung überfällig.“

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