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„Bielefelder Resolution“ des VdK NRW gegen Altersarmut: Pflege und Wohnen als Armutsrisiko

In seiner am 25. Mai 2019 verabschiedeten „Bielefelder Resolution“ appelliert der Sozialverband VdK Nordrhein-Westfalen an die Bundes- und Landesregierung, sowohl den Ausbau bezahlbarer und barrierefreier Wohnungen voranzutreiben, als auch die rentenrechtliche Anerkennung von Angehörigenpflege zu verbessern. „Aufgrund der überdurchschnittlich hohen Armutsgefährdung in NRW ist eine gute Altersvorsorge für die Menschen hier von besonderer Bedeutung“, erklärte der Vorsitzende Horst Vöge beim Kleinen Landesverbandstag in der Stadthalle in Bielefeld.

Die Rentenkampagne „#Rentefüralle“ des VdK. Grafik: VdK.

Dort stellten sich mehr als 100 Delegierte nicht nur hinter die Forderungen der bundesweiten VdK-Kampagne #Rentefüralle (https://www.rentefüralle.de/) nach einer Aufwertung geringer Renten, der Einführung eines Freibetrags für Empfänger von Grundsicherung im Alter sowie einer Erhöhung des Mindestlohns auf 12,80 Euro, sondern verwiesen auch auf die besonderen gesellschaftlichen Herausforderungen in Nordrhein-Westfalen. „In keinem anderen Bundesland ist die Armutsquote in den letzten zehn Jahren stärker gestiegen“, so Horst Vöge.

Problematisch seien unter anderem die explodierenden Wohnkosten – vor allem in den großstädtisch geprägten Regionen. „Gleichzeitig verzeichnen wir einen Rückgang öffentlich geförderter Angebote für Mieter“, machte der VdK-Landesvorsitzende deutlich und sprach sich des Weiteren für eine Deckelung der Eigenanteile bei der stationären Pflege aus. „Schließlich müssen Betroffene in NRW pro Monat satte 2.252 Euro zuzahlen, während der Betrag im deutschlandweiten Durchschnitt mit rund 1.830 Euro deutlich niedriger ist.“

„Die Unterbringung in Pflegeeinrichtungen darf nicht in Armut münden“, heißt es entsprechend in der „Bielefelder Resolution“. Aber auch darüber hinaus sei der politische Handlungsbedarf groß, „damit diejenigen, die schon in jungen Jahren prekär beschäftigt sind und wegen Erziehungs- oder Pflegezeiten teilweise beziehungsweise vollständig aus dem Berufsleben ausscheiden müssen, nicht im Alter zwangsläufig auf staatliche Leistungen angewiesen sind.“

Das ist die Bielefelder Resolution im Wortlaut.pdf.

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