Das Sozialgericht Mainz zweifelt daran, dass es mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums vereinbar ist, arbeitssuchende Ausländer, die sich auf kein sonstiges Aufenthaltsrecht (zum Beispiel aus familiären Gründen) berufen können,
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Unterhaltskosten und Alg II
Manche Unterhaltskosten können beim Alg II von eigenen Einkommen abgesetzt werden. Diese Unterhaltszahlungen müssen vom Gericht oder in einer notariell beurkundeten Vereinbarung festgelegt sein. Es reicht nicht aus, dass sie einfach gezahlt
WeiterlesenWohnraum für den Umgang mit getrennt lebendem Kind
Eine sogenannte temporäre Bedarfsgemeinschaft regelt im Rahmen des Alg II die Bedarfe im Zusammenhang mit Umgang zu Kindern getrennt lebender Eltern. Für ein Kind, das zu mehr als 50 % beim anderen
WeiterlesenHandy, Urlaub, Zuversicht sind für arme Kinder nicht
Arm zu sein ist auch Kindern peinlich und vermindert ihre Lebenschancen Aufwachsen in Armut kann Kindern langfristig schaden – auch wenn diese hierzulande gern kleingeredet oder ignoriert wird. Dabei verharrt die Kinderarmut
WeiterlesenUnangemessenes Eigenheim, Krankheit und Sozialhilfe
Von einer psychisch kranken Frau kann nicht einfach der Verkauf ihres eigentlich zu großen Eigenheims verlangt werden, wenn dieser Verlust ihrer Wohnung ihre Krankheit verschlimmert. Die psychische Situation ist zu berücksichtigen. Bevor
WeiterlesenUmstellung auf TV-Standard DVB-T2 HD muss aus Regelleistung bezahlt werden
Das Sozialamt ist nicht verpflichtet, die Kosten für die Anschaffung eines Receivers zum Empfang des digitalen Antennenfernsehens DVB-T2 HD zu übernehmen. Dies hat das Sozialgericht Berlin mit Eilbeschluss vom 28. Februar 2017
WeiterlesenRückwirkende Befreiung von den Rundfunkgebühren
Seit dem 1. Januar 2017 kann die Beitragspflicht für Rundfunk und Fernsehen bis zu drei Jahre rückwirkend erlassen werden. So steht es jetzt in § 4 Absatz (4) Satz 2 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages.
WeiterlesenNachzahlungen existenzsichernder Sozialleistungen im SGB II nicht angerechnet
Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 25.6.2015, B 14 AS 17/14 R, festgestellt, dass Nachzahlungen aus dem AsylbLG nicht im SGB II angerechnet werden dürfen. Das Gleiche gilt auch für Nachzahlungen aus
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