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Neue DIW-Studie zu Gehältern: 1,8 Millionen im Jahr 2017 ohne Mindestlohn

Seit gut vier Jahren gilt in Deutschland ein allgemeiner Mindestlohn. „Doch nach wie vor erhalten ihn viele anspruchsberechtigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht“, so das Deutsche Institut der Wirtschaftsforschung nach Analyse des Sozio-oekonomischen Panels SOEP.

Grafik: DIW Berlin

Demzufolge wurden im Jahr 2017 mindestens 1,3 Millionen Vollzeitbeschäftige, denen der Mindestlohn zugestanden hätte, nicht über dem Mindestlohn in Höhe von damals 8,84 Euro pro Stunde bezahlt, so das DIW. Ebenso seien rund eine halbe Million Beschäftigte in einer Nebentätigkeit unterhalb des Mindestlohns vergütet worden.

Besonders oft wird der Mindestlohn Arbeitnehmer*innen im Gastgewerbe, im Einzelhandel, bei persönlichen Dienstleistungen und in der Leih- und Zeitarbeit vorenthalten. Besonders oft betroffen davon sind Frauen, junge Arbeitnehmer*innen, Arbeitnehmer*innen mit Migrationshintergrund und Ostdeutsche.

„Nach wie vor bekommen in Deutschland viele Beschäftigte nicht den Stundenlohn, der ihnen gesetzlich zusteht“, fasst Studienautor Markus Grabka, der die neuen Zahlen gemeinsam mit Alexandra Fedorets und Carsten Schröder berechnet hat, das zentrale Ergebnis der Studie zusammen.

„Fair Pay“-Plakette gefordert

„Der Handlungsbedarf ist enorm, denn flächendeckende und intensive Kontrollen des Zolls, der die Einhaltung des Mindestlohns kontrollieren soll, gibt es mangels Personal bisher praktisch nicht“, so Studienautor Carsten Schröder. Doch nicht nur die Kontrollen müssten verschärft werden – nach Ansicht der Autor*innen sollten auch Anreize für die Arbeitgeber*innen gesetzt werden, den Mindestlohn einzuhalten. Denkbar wäre eine „Fair Pay“-Plakette als Zertifikat für Arbeitgeber, die die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten nachvollziehbar dokumentieren. „Die Verbraucherinnen und Verbraucher könnten dann mit ihrem Geldbeutel etwas bewegen, da sie sich bewusst dafür entscheiden können, zum Beispiel in Restaurants mit der ‚Fair Pay‘-Plakette zu essen“, so Fedorets. „Dies wäre ein Beitrag im Sinne der Konsumentensouveränität.“

Die Studie „Mindestlohn: Nach wie vor erhalten ihn viele anspruchsberechtigte Beschäftigte nicht“ kann im Internet nachgelesen werden.

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