Behörden und Sozialgerichte müssen Unterhaltstitel nicht ungeprüft übernehmen, wenn diese offensichtlich nicht den gesetzlichen Unterhaltspflichten entsprechen. Dies hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen mit einem jüngst veröffentlichten Urteil entschieden. Der Senat hat die Revision zum Bundessozialgericht allerdings wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 17.04.2018 – Az.: L 11 AS 1373/14, BeckRS 2018
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