Wer im Jobcenter arbeitet, steht unter Druck. Die und der und div, welche es in den Behörden mit der Causa Hartz IV zu tun haben, müssen unter anderem Sanktionen verhängen und Geldleistungen kürzen. Corona hat im letzten Jahr die Jobcenter entlastet. Sie mussten nicht so viele Sanktionen verhängen, schreibt die Bundesagentur für Arbeit. Nur noch gegen 3,3 % der erwerbsfähigen Hartz IV-Beziehenden mussten die Jobcenter im Jahr 2020 Geldkürzungen verhängen. 1999 mussten sie Kürzungen noch gegen 8,3 % aus dieser Personengruppe verhängen, so die Bundesagentur für Arbeit. Aber nicht nur Corona nimmt den Jobcentern viel von dieser Bürde der Sanktionen. Weiteren Druck hat das Bundesverfassungsgericht von den Jobcentern genommen. Im November 1999, also drei Monate vor Corona musste das Gericht die Hartz IV-Sanktionsregeln zum großen Teil für verfassungswidrig erklären. Von dieser Entlastung der Jobcenter schreibt die Bundesarbeitslosenagentur nichts, muss sie ja auch nicht.
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