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Grundrente: Paritätischer begrüßt Pläne und Finanzierungskonzept

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat sein Konzept der Grundrente ohne vorherige Prüfung der Bedürftigkeit vorgelegt und trotz Einspruchs des Kanzleramtes die Ressortabstimmung für den Gesetzentwurf eingeleitet. Die Union hatte zuvor eine Grundrente mit Bedürftigkeitsprüfung gefordert. Der Paritätische Wohlfahrtsverband stützt indes das Konzept der Grundrente von Hubertus Heil und das von Finanzminister Olaf Scholz vorgelegte Finanzierungskonzept als „richtigen Aufschlag“ und gutes Konzept.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil. Foto: re:publica, CC BY-SA 2.0

„Die Rente ist für die Menschen das Herzstück der Sozialversicherung und unseres Sozialstaats. Es ist höchste Zeit, das bröckelnde Fundament unserer Rentenversicherung nicht nur zu kitten, sondern zu stärken“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. „Wer lange Jahre eingezahlt oder sich um Angehörige gekümmert hat, muss sich darauf verlassen können, im Alter nicht zum Sozialamt gehen zu müssen“, so Schneider. Es sei daher richtig, auf eine Bedürftigkeitsprüfung zu verzichten, die der Rente sowieso „wesensfern“ sei.

Kein Verständnis zeigt der Paritätische für die Kritik der Union am Konzept zur Finanzierung. „Das Finanzierungskonzept ist solide und gerecht“, so Schneider. „Die Möwenpicksteuer stand ohnehin als Paradebeispiel für verfehlte Klientelpolitik. Ihre Abschaffung und die Einführung der Transaktionssteuer sind auch verteilungspolitisch das richtige Signal.“

Der Paritätische forderte die Bundesregierung auf, endlich den notwendigen Beitrag zur Rentengerechtigkeit und zur Stärkung des gesetzlichen Rentensystems zu leisten. Die Union müsse sich endlich dem Konzept der Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung anschließen.

Der Paritätische kritisierte aber, dass in dem derzeitigen Grundrentenkonzept Erwerbsunfähige und Menschen mit gebrochenen Erwerbsbiografien keine Berücksichtigung fänden.

Der Paritätische forderte deshalb ein rentenpolitisches Gesamtkonzept: Die Rente müsse als Bürgerversicherung ausgestaltet werden. Das Rentenniveau müsse auf 53 Prozent angehoben werden. Armutspolitisch sei eine Anhebung der Regelsätze in der Altersgrundsicherung notwendig. (jgn)