Für eine Brillenreparatur findet sich in der Regelsatzaufstellung keine Position. Die Kosten für ein zerbrochenes Glas oder eine defekte Fassung sind jedoch als zusätzlicher Bedarf vom Jobcenter als Zuschuss zu bewilligen.
Bundessozialgericht B 14 AS 4/17 R vom 25.10. 2017
http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2339/
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