Kindergeld ist den Eltern, die Arbeitslosengeld II (Alg II) beziehen, als Einkommen zuzurechnen. Dies gilt auch dann, wenn das Kind selbst über Vermögen verfügt und daher im Gegensatz zu seinen Eltern keinen Anspruch auf Grundsicherungsleistungen hat. Das hat das LSG entschieden.
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen; 15.10.2015, Az.: L 6 AS 1100/15 (rechtskräftig)
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