Zum Leben zu wenig

Arbeitsvertrag muss nicht im Jobcenter abgegeben werden

Welcher Hartz 4-Antragsteller kennt das nicht: „Zum Bearbeiten Ihres Antrags fehlen noch folgende Unterlagen …“ Das Jobcenter greift beim Beantragen von Alg II (Hartz 4) in viele persönliche Lebensbereiche ein, es fordert darum auch viele Nachweise an, so will es der Gesetzgeber. Dabei scheint die Datensammelsucht unbegrenzt zu sein (nebenbei: das scheint auch ein Grund zu sein, warum abgegebene Unterlagen im Jobcenter verloren gehen). Regelmäßig verlangt das Jobcenter die Vorlage eines neu abgeschlossenen Arbeitsvertrages und nimmt ihn als Kopie zu den Akten.

Das geht zu weit, sagt der Beauftragte des Bundes für den Datenschutz. Nicht alles ist vorzulegen, und erst recht nicht alles ist als Kopie zu den Akten zu nehmen. Wenn die Informationen anderweitig vorliegen, ist dies für die Bewilligung der Hartz 4-Leistungen nicht notwendig.

Das komplette Schreiben des Bundesdatenschutzbeauftragten finden Sie z.B. hier.