aus dem Magazin Verschiedenes

Bonpflicht gilt erst mal nur für kleine Brötchen

Aus der Sperre Frühjahr 2020
Einzelhandel ist nicht gleich Außenhandel
Bei jedem morgendlichen Brötchenkauf und bei jeder Tüte Kartoffeln auf dem Wochenmarkt muss die Verkäuferin seit Jahresanfang einen Bon ausdrucken und aushändigen. Das Bäckereihandwerk macht etwa 13 Milliarden Euro Umsatz im Jahr; auf deutschen Wochenmärkten werden 1,4 Milliarden im Jahr umgesetzt. Das sind echte Batzen. Da muss das Finanzamt natürlich einen genauen Blick drauf werfen, damit bei den Abrechnungen nicht gemogelt wird.
Ganz anders bei unserem lächerlich kleinen Außenhandel. Beim Handel der EU-Staaten untereinander muss die Summe der Exporte genauso groß sein wie die Summe der Importe, schließlich kann ja dabei nichts verloren gehen. Eigentlich. Aber irgendwie geht die Rechnung nie auf. Da sind 2018 zwischen den EU-Staaten doch glatt Waren für 307 Milliarden Euro mehr exportiert worden als importiert. In den Jahren vorher auch schon. Woran kann das liegen? Nun, auf Exporte muss der Exporteur keine Umsatzsteuer bezahlen, das soll der Importeur im Importland tun. Wenn es beide nicht tun, wird eine Menge Umsatzsteuer nicht bezahlt. Auf 30 bis 60 Milliarden Euro schätzen Wirtschaftsforscher vom Kieler Weltwirtschaftsinstitut und vom ifo-Institut in München den Steuerausfall. Beim EU-internen Außenhandel beträgt der deutsche Anteil etwa 20 Prozent.
„So‘n Mist, verzählt“, sagt sich der Finanzminister. „Halten wir uns erst mal an die kleinen Brötchen, sollen die mal ihre Umsätze genau nachweisen. Beim Export wollen wir mal nicht so pingelig sein.“ Vielleicht sollten die Bäcker und Marktstände ihre Brötchen und Fische als Exporte anmelden, das könnte gegen die Bonpflicht helfen.

Arnold Voskamp
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