Arbeit und Soziales

Finanzierung mit dem Zauberstab

Die Spitzen der Ampelkoalition haben sich letzte Woche im Haushaltsstreit verständigt. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes sind so erst einmal 17 Milliarden Euro kurzfristig wieder verfügbar, um die durch den Urteilsspruch entstandene Finanzierungslücke schließen zu können. Man entschied sich bei der Liquiditätsbeschaffung für die Methode Einsparung.

Da der Etat für Arbeit und Soziales mit derzeit fast 39 Prozent den größten Anteil am Bundeshaushalt ausmacht, werden die Sparmaßnahmen nun auch diesen Etatposten betreffen. Dort sollen nämlich jetzt 1,5 Milliarden eingespart werden. Die Höhe des Betrags scheint nicht willkürlich bestimmt worden zu sein. Die Regelsätze beim Bürgergeld sollen nicht gekürzt werden.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) soll die Summe einsparen, indem sie auf die Rücklagen der Behörde in Höhe von derzeit 1,7 Milliarden Euro zurückgreift. Zur Rücklagenbildung ist die Behörde gesetzlich verpflichtet. So konnten zum Beispiel während der Coronakrise arbeitsmarktpolitische Instrumente wie das Kurzarbeitergeld aus den Rücklagen finanziert werden. Viele Fachleute sehen den Zugriff der Bundesregierung jedoch kritisch. Sie argumentieren, dass die BA mit der Maßnahme einer zuverlässigen Handlungsfähigkeit beraubt wird, da sie für zukünftige mit Sicherheit kommende Krisen diese Rücklagen unbedingt bräuchte.

Auf das „Sparbuch“ der Behörde zuzugreifen, sei pure Trickserei, so viele Kommentare zum Geschehen.

(Bild: pixabay)