Zum Leben zu wenig

Widerspruch gegen Hartz-IV-Bescheide

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Der Paritätische Wohlfahrtsverband fordert die 6,1 Millionen Hartz-IV-Empfänger auf, gegen neue Hartz-IV-Bescheide Widerspruch einzulegen.

Hintergrund ist, dass dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) offenbar bereits seit mehreren Monaten die aktuellen Sonderauswertungen der so genannten Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2013 vorliegen, die nunmehr anstehende Neufestsetzung der Regelsätze jedoch erst zum 1. Januar 2017 geplant ist. Die geltenden Regelsätze basieren noch auf der EVS aus dem Jahr 2008. Ein Antrag des Paritätischen auf Herausgabe der Sonderauswertungen nach dem Informationsfreiheitsgesetz wurde vom BMAS abgelehnt. Ein Sprecher des BMAS wies die Vorwürfe des Paritätischen, die Regierung enthalte Betroffenen mögliche Steigerungen für 2016 vor, zurück. Es stehe nirgends geschrieben, dass es bereits eine Neufestlegung geben müsse.

Der Paritätische hat gegen den Ablehnungsbescheid zur Herausgabe der EVS-Daten Widerspruch eingelegt. Sollte das BMAS dem Widerspruch nicht stattgeben, wird der Paritätische den Vorgang erneut prüfen und dabei auch eine Klage gegen die Bundesregierung ins Auge fassen müssen.

Betroffene können rückwirkende Ansprüche nur geltend machen, wenn sie gegen ihren aktuellen ALG II-Bescheid Widerspruch einlegen. Der Paritätische empfiehlt allen Betroffenen, dies zu tun. Er stellt einen entsprechenden Musterwiderspruch zur Verfügung, der hier online zur Verfügung steht.

Tabelle Widerspruch