In einer Schuhfabrik unterhielten Frauen für gleiche Arbeit regelmäßig weniger Lohn als Männer. Eine Arbeiterin erfuhr von dem Lohnunterschied in der Betriebsversammlung und klagte dagegen. Sie erhält eine Lohnnachzahlung von 11000 Euro für den zu wenig gezahlten Lohn. Außerdem erhält sie eine Entschädigung von 6000 Euro dafür, dass die Firma sie dauerhaft und vorsätzlich als Frau benachteiligt hat.
Landesarbeitsgericht Mainz, Urteil vom 28.10.2015 – 4 Sa 12/14 (nach http://www.rechtsindex.de/arbeitsrecht)
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