Manche Unterhaltskosten können beim Alg II von eigenen Einkommen abgesetzt werden. Diese Unterhaltszahlungen müssen vom Gericht oder in einer notariell beurkundeten Vereinbarung festgelegt sein. Es reicht nicht aus, dass sie einfach gezahlt werden.
BSG, B 14 AS 22/16 R vom 8.2.2017, nach Sozialinfo 2/2017
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