Sieht das Jobcenter einen Umzug als notwendig an und sagt die Kostenübernahme zu, dann gehören dazu auch die Kosten für den neuen Telefon- und Internetanschluss und für den Nachsendeantrag.
Bundessozialgericht, B 14 AS 58/15 R vom 10.8.2016
Letzte Artikel von Sperre Redaktion (Alle anzeigen)
- Das Berliner Grundeinkommen - 22.10.2024
- Beschleunigung beim Rapport - 21.10.2024
- „Ich sehe mit einiger Besorgnis der finanziellen Zukunft des Bundesbudgets entgegen“ - 17.10.2024