Teilzeitbeschäftigte dürfen einem Grundsatzurteil zufolge bei Überstundenzuschlägen nicht mehr schlechter behandelt werden als Vollzeitkräfte. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden – in letzter und damit verbindlicher Instanz! Tarifliche Regelungen, nach denen
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Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten bei Überstundenzuschlägen
Manche Arbeitgeber zahlen auch ihren Teilzeitbeschäftigten Überstundenzuschläge erst oberhalb der Vollzeitstundenzahl und nicht oberhalb der im Arbeitsvertrag vereinbarten Teilzeit. Das führt zu einer Ungleichbehandlung und ist nach Entscheidung des europäischen Gerichtshofes grundsätzlich
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