Kinder von einem Jahr und älter haben einen Anspruch auf einen Platz in der Kindertagesbetreuung. Die Stadt Münster muss einen Platz zur Kindertagesbetreuung anbieten. Sie kann sich im konkreten Einzelfall nicht einfach damit herausreden, dass es keine freien Kita-Plätze gebe und dass keine Erziehungsfachkräfte zu finden seien. Statt dessen muss sie deutlich dokumentieren, was sie im konkreten Fall alles unternommen hat. Wenn die Stadt das nicht tut, muss sie ein Zwangsgeld gegen sich akzeptieren.
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen vom 01.12.2023 – 12 E 832/23 (nach Pressemitteilung des Gerichts)
Letzte Artikel von Sperre Redaktion (Alle anzeigen)
- Keiner will mehr arbeiten - 31.10.2024
- Steuerliche Absetzung von Beiträgen zur privaten Altersversorgung - 28.10.2024
- Demokratisierer im Kunstzirkus - 24.10.2024