Arbeit und Soziales

Sparvorschriften für die Bundesagentur für Arbeit

Außer dem Zugriff auf die Rücklagen der Bundesagentur für Arbeit in Höhe von 1,5 Milliarden sind nun auch konkrete Sparmaßnahmen bekannt geworden, welche die Spitzen der Bundesregierung letzte Woche beschlossen haben. Laut Bundesfinanzminister Christian Lindner sollen sie helfen, den Sozialstaat „treffsicher“ zu machen.

Der sogenannte Bürgergeldbonus wird kassiert. 75 Euro im Monat erhalten bislang Leistungsempfäger:Innen, wenn sie an einer Fortbildung teilnehmen. Mit der Streichung wird nun der Anreiz genommen, eine Weiterbildung zu beginnen. Der Einspareffekt wird auf dürftige 250 Millionen Euro taxiert.

Ein strengerer Umgang mit Geflüchteten aus der Ukraine soll dazu führen, dass diese schneller in den Arbeitsmarkt eingebunden werden können. Auch das soll Geld sparen. Strengerer Umgang heißt, Sanktionen sollen wieder schärfer werden. Diese greifen, wenn Arbeitsangebote verweigert werden.

Auch die sogenannten Totalverweigerer – hier sind dann auch wieder deutsche Leistungsempfänger:Innen betroffen – sollen erneut stärker in die Pflicht genommen werden. Allerdings ist der Anteil dieser Personengruppe, also Kunden, die auf Vorladung mehrmals ablehnend und gar nicht reagieren, verschwindend gering und betrug in der Vergangenheit gerade mal weniger als drei Prozent. Die Summe, die sich hier einsparen ließe, dürfte gering ausfallen.

Der zuständige Bundesarbeitsminister Hubertus Heil rechtfertigt den vorwöchigen Haushaltskompromiss. Dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) sagte er: „Nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil war klar, dass wir alle noch stärker sparen müssen als zunächst angenommen.“

(Bild: pixabay)