Durch die gesetzliche Gewährleistung der Schulgeldfreiheit an öffentlichen Regelschulen entsteht bereits kein anzuerkennender Bedarf für ein Schulgeld an einer Privatschule. Das Jobcenter muss für diese Ausgaben nicht aufkommen.
Landessozialgericht Niedersachsen- Bremen – L II AS 479/21 -B ER
Letzte Artikel von Sperre Redaktion (Alle anzeigen)
- Arbeit mit und ohne Tarifbindung - 14.05.2024
- Weniger als 14 Euro Lohn - 7.05.2024
- Fehlendes Konsensprinzip in der Mindestlohnkommission - 2.05.2024