Urteile

Schulgeld für Privatschule wird nicht übernommen

Durch die gesetzliche Gewährleistung der Schulgeldfreiheit an öffentlichen Regelschulen entsteht bereits kein anzuerkennender Bedarf für ein Schulgeld an einer Privatschule. Das Jobcenter muss für diese Ausgaben nicht aufkommen.

Landessozialgericht Niedersachsen- Bremen – L II AS 479/21 -B ER