Urteile

Schulabschlussfeier gilt nicht als Schulausflug

Eine Schulabschlussfeier kann nicht als Schulausflug gewertet werden. Es ist deshalb unwichtig, ob diese Feier auf dem Schulgelände oder außerhalb stattfindet. Es besteht kein Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe.

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg – L 19 AS 342/22