Nachdem sich der Bundesgerichtshof (BGH) und der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit der Dauer der Speicherung von Daten für Restschuldbefreiung befasst und der Generalanwalt des EuGH am 16. März 2023 für eine verkürzte Speicherung der Restschuldbefreiung ausgesprochen hat, kündigte die privatwirtschaftlich organisierte deutsche Wirtschaftsauskunftei SCHUFA nun an, die Daten über eine Restschuldbefreiung ab sofort nach sechs Monaten zu löschen.
Letzte Artikel von Sperre Redaktion (Alle anzeigen)
- Fehlendes Konsensprinzip in der Mindestlohnkommission - 2.05.2024
- Kindergeldanspruch von minderjährigen Geflüchteten - 30.04.2024
- Eine zumutbare Arbeit ist im Sozialgesetzbuch definiert - 30.04.2024