Erhält ein Arbeitsloser laufende Raten als Schadensersatz für beschädigte Geräte, so darf das Jobcenter die Zahlung nicht als Einkommen werten. Sie ist vielmehr eine Umwandlung von Vermögen. Wenn die Vermögensfreigrenze nicht überschritten ist, muss das Jobcenter das Alg II ungekürzt bezahlen.
BSG, B 14 AS 20/17 R vom 9.8.2018
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