Wer nach Aufforderung durch das Jobcenter oder die Arbeitsagentur einen Antrag auf Rente (nach § 12a SGB II) oder Rehabilitation gestellt hat, kann diesen nur mit Zustimmung des Jobcenters oder der Agentur für Arbeit zurücknehmen oder beschränken.
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen – L14 R 455/19
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