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Rheinische Post: Überwachungsverdacht bei Flaschenpost

Die Vorwürfe sind schwer: Ehemalige und noch aktive Mitarbeiter*innen des Getränke-Lieferdienstes „Flaschenpost“ berichten von dauerhafter Videoüberwachung in den Logistikzentren des Unternehmens, so die Düsseldorfer Tageszeitung „Rheinische Post“ (RP) (Paywall).

Das Lager des Getränke-Lieferdienstes „Flaschenpost“ in Münster. Foto: Jan Große Nobis.

„Die werden zur Überwachung der Mitarbeiter*innen missbraucht“

Allein im Düsseldorfer Lager hängen laut diesen Aussagen mehrere Kameras in der Halle. „Die werden zur Überwachung der Mitarbeiter*innen missbraucht“, sagt einer der Beschäftigten aus dem Unternehmen: „Die Halle ist in allen Ecken ausgeleuchtet und es wird auch aufgezeichnet“. Die Bilder könnten auch in der Zentrale in Münster angeschaut werden.

Piet Meyer, Gewerkschaftssekretär bei der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) in Münster ist alarmiert: „Sollte dies der Fall sein, ist diese Spionagemethodik auf das Schärfste zu verurteilen“, sagte er der RP.

Das Unternehmen „Flaschenpost“ begründet den Einsatz mit dem Schutz vor Einbrüchen und Diebstählen. „Ein Zugriff auf diese Daten ist nur in begründeten Ausnahmefällen und mit vorheriger Genehmigung des Datenschutzbeauftragten möglich“, sagte eine Sprecherin der Zeitung. Die Arbeitsleistungen der Mitarbeiter*innen würden nicht ausgewertet. Ein Problem mit Mitarbeiter*innen, die während der Arbeitszeit klauen, hat man unterdessen nach eigener Aussage nicht: „Die Videoaufzeichnungen dienen der Prävention und Beweissicherung“.

„Generell kann eine Überwachung von Mitarbeiter*innen nur ausnahmsweise zulässig sein“

Im Haus der NRW-Landesbeauftragten für Datenschutz Helga Block sieht man den Fall kritisch. „Generell kann eine Überwachung von Mitarbeiter*innen nur ausnahmsweise zulässig sein, und zwar dann, wenn die Verhältnismäßigkeitsprüfung ergibt, dass die Interessen des Arbeitgebers überwiegen“, sagte ein Sprecher der Landesbeauftragten ebenfalls der Zeitung. Es müsse immer im Einzelfall geprüft werden. „Wenn aber generell die Ein- und Ausgänge der Lagerhallen sowie auch die Arbeitsabläufe überwacht werden, ohne dass hier auf den jeweiligen Einzelfall abgestellt wird, spricht Vieles dafür, dass es hierfür keine datenschutzrechtliche Grundlage gibt“, so der Sprecher.

Siehe auch: Das Lieferant*innen-Proletariat hat die Nase voll: Foodora- und Flaschenpost-Beschäftigte wollen Betriebsrat und faire Arbeitsbedingungen. (jgn)

Sperre Redaktion
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