Urteile

Private Leibrentenversicherung kann Hartz IV entgegenstehen

Eine private Leibrentenversicherung ist unter bestimmten Umständen als Vermögen zu berücksichtigen. Dann kann sie in solchen Fällen einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Hartz IV) ausschließen.

Sozialgericht Mainz; 16.06.2016, Az.: S 8 AS 114/15