Pflegebedürftige Beamte haben ein Recht auf Zuschüsse für die sogenannten Investitionskosten, die ihnen stationäre Pflegeheime in Rechnung stellen. Dass das nordrhein-westfälische Finanzministerium diese Zuschüsse für die Jahre 2013 bis 2016 aus dem Katalog der Beihilfenverordnung herausgenommen und die Beamten auf Pflegewohngeld verwiesen hat, sei rechtswidrig, hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster entschieden. Über das Urteil vom 07.09.2017 (Az.: 1 A 2241/15) berichtete am 10.09.2017 die Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft.
Oberverwaltungsgericht NRW vom 07.09.2017 – Az.: 1 A 2241/15, (Bericht der Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft vom 10.09.2017)
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