Nicht einmal zwei Euro Arbeitslohn pro Stunde erhalten Gefangene derzeit. Das verstößt gegen die Verfassung. Das hat nun das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in einem Grundsatzurteil entschieden. Die bisherige Praxis, deutlich weniger als den Mindestlohn zu zahlen, verstoße gegen das Resozialisierungsgebot. Die Verfassungsbeschwerden zweier Häftlinge gegen die bestehende Praxis hatten somit Erfolg.
Bundesverfassungsgericht vom 20.06.2023 – Az. 2 BvR 166/16; 2 BvR 1683/17
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