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Mittelabfluss des Förderprogramms Digitalpakt Schule

Aus dem Newsletter von Harald Thomé

Der Mittelabfluss aus dem Förderprogramms Digitalpakt Schule betrug zum Stichtag 31. Dezember 2020 rund 488 Millionen Euro. Gemessen am Gesamtvolumen des Förderprogramms von 5,5 Milliarden Euro durch den Bund (Basis-DigitalPakt und Sofortausstattungsprogramm) sind dies 8,9 Prozent der Fördersumme. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/27605) auf eine Kleine Anfrage (19/27139) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Zudem sei zum Stichtag 31. Dezember 2020 dem Bund von den Ländern mitgeteilt worden, dass insgesamt 40.930 mobile Endgeräte über den Digitalpakt Schule angeschafft worden seien. Aus keinem Bundesland hätten zum Stichtag Schlussrechnungen vorgelegen. Die Bundesregierung betont, dass es sich daher um vorläufige Angaben handle.

Die Antwort der BR – DS 19/27605 vom 16.03.2021 – finden Sie unter:

https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/276/1927605.pdf

Kommentar dazu: Die Vergabe von lediglich 40.930 digitalen Endgeräte nach zu diesem Zeitpunkt 9 Monaten Pandemie ist ein absolutes Armutszeugnis für die Bundesregierung. Im Vergleich, und da muss ich sogar mal das Jobcenter Wuppertal loben, haben die es geschafft in zwei Monate 3500  digitale Endgeräte an SGB II-beziehende SchülerInnen und Schüler zu bewilligen, mittlerweile dürften es deutlich über 4000 Geräte sein (https://t1p.de/eerx), zwar mit etwas Anschubhilfe, aber immerhin (https://t1p.de/d7w2).

Es ist auch nach einem Jahr der Pandemie davon auszugehen, dass ein beträchtlicher Teil von Schülerinnen und Schülern immer noch ohne ausreichende digitale Versorgung ist und hier weiterhin deutlich durch die Sozialleistungsträger nachgebessert werden muss! Hier wäre wünschenswert, dass diese von einem bürokratischen Antragsverfahren absehen und nach Vorlage einer schulischen Notwendigkeitsbescheinigung unverzüglich als Pauschale gewähren. Nur durch Änderung der leistungsversagenden Verwaltungspraxis kann eine ausreichende Versorgung sichergestellt werden.

Ansonsten besteht der Anspruch im Bereich des SGB II/SGB XII, AsylbLG, KiZ, Wohngeld,

 Jugendhilfe und WoGG Leistungsbezug. Weitere Infos und Musteranträge hier: https://t1p.de/7tzl

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