Wohnen

Mieterbund fordert: Grundsteuer raus aus den Betriebskosten

Der Deutsche Mieterbund begrüßt die Einigung der Koalition auf ein neues Konzept der Grundsteuer. Die Grundsteuer dürfe aber nicht mehr auf die Mieter*innen abgewälzt werden. Schließlich sei die Grundsteuer eine „Eigentümer*innen-Steuer, eine Steuer auf den Besitz von Grundstücken und Gebäuden“.

Grundlage für die neue Grundsteuer soll der Bodenwert des zu bewertenden Grundstücks und die aktuelle Miethöhe werden. Über eine sogenannte Öffnungsklausel soll den Ländern Spielraum für eigene Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet werden.

„Wir begrüßen, dass sich die Bundesregierung und die Spitzen von CDU/CSU und SPD endlich auf ein Konzept für eine Grundsteuerreform geeinigt haben“, erklärte der Geschäftsführer des Deutschen Mieterbundes (dmb) Ulrich Ropertz heute in Berlin. „Wir fordern aber jetzt erst recht, dass die Grundsteuer nicht länger auf die Mieter über die Betriebskostenabrechnung abgewälzt werden darf.“

Schließlich sei die Grundsteuer eine Eigentümer*innensteuer, eine Steuer auf den Besitz von Grundstücken und Gebäuden. Sie müsse deshalb nicht nur von selbst nutzenden Eigentümer*innen, sondern künftig auch von Vermietern gezahlt werden und dürfe nicht länger auf die Mieter*innen als Betriebskostenposition abgewälzt werden.

Ropertz: „Das gilt erst recht, wenn jetzt der Bodenwert und die gezahlte Miete für die Höhe der Grundsteuer entscheidend sein sollen. Es kann nicht sein, dass Mieter  für ihre Wohnungen immer höhere Mieten zahlen, die dann zur Berechnung der Grundsteuer herangezogen werden, die die Mieter aber wieder selbst über die Betriebskostenabrechnung zahlen müssen. Das ist ein Zirkelschluss. Mieter werden so doppelt zur Kasse gebeten, einmal über die hohe Miete und zum anderen über die höhere Grundsteuer, die sie für ihren Vermieter bezahlen müssen. Vermieter profitieren von hohen Boden- und Grundstückswerten und den entsprechend hohen Mieten. Die auf die Grundstücke erhobene Steuer müssen deshalb künftig die Vermieter zahlen und nicht länger die Mieter. Das ist über eine Änderung der Betriebskostenverordnung sicher zu stellen.“ (jgn)