Asylbewerber in Deutschland erhalten im kommenden Jahr weniger Geld für ihren Lebensunterhalt. So Alleinstehende, die nicht in einer Gemeinschaftsunterkunft leben, sie bekommen demnach künftig 441 € im Monat, bislang lag der Satz bei 460 €. Für Paare, die in einer gemeinsamen Wohnung leben oder Asylbewerber in Sammelunterkünften sinkt der Betrag um 16 € auf 397 € Euro.
Die Leistungen für Kinder und Jugendliche, auch junge Erwachsene, die bei ihren Eltern leben, liegen niedriger. Die neuen Sätze wurden noch vor dem Aus der Ampel vom Bundessozialministerium im Gesetzblatt veröffentlicht.
Die Regelbedarfe für Sozialleistungen werden jährlich an die Entwicklung der Preise und Nettolöhne angepasst. Nach der hierfür angewandten Berechnungsmethode hätte sich deshalb auch für das Bürgergeld zum Jahreswechsel eigentlich ein niedrigerer Wert ergeben. Dort greift aber eine Bestandsschutzregelung. Diese gilt nicht für die AsylbewerberInnen, weswegen bei ihnen Kürzungen möglich sind.
(Bild: pixabay)
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