Nach der Trennung von einem mit ihr verheirateten Beamten hat eine Hausfrau weiteren Anspruch auf Beamten-Beihilfe und Mitversicherung in seiner privaten Krankenversicherung, wenn sie einen Unterhaltsanspruch gegen ihren Mann hat. Mit 18 000 Euro eigenem Einkommen geht der Beihilfeanspruch verloren. Ebenso ist sie nach einer Scheidung nicht mehr über ihn versichert. Danach ist sie ohne eine eigene Pflichtversicherung auf eine private Krankenversicherung angewiesen. In eine gesetzliche Krankenkasse kommt sie dann nur, wenn sie ein versicherungspflichtiges Verhältnis eingeht, das heißt in der Regel mit Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit. Mit 55 Jahren und älter kann sie nicht mehr Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse werden und ist ebenfalls weiter auf private Krankenversicherung angewiesen.
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