Urteile

Kindergeld kann ausnahmsweise vorrangig Großeltern statt Eltern zustehen

Großeltern können für ihr Enkelkind auch dann Kindergeld erhalten, wenn Mutter und Kind zwar aus dem gemeinsamen Haushalt mit den Großeltern ausziehen, das Kind aber tatsächlich überwiegend nach wie vor im Haushalt der Großeltern betreut und versorgt wird. Dies hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschieden. Begründung: Bei mehrfachen Haushaltsaufnahmen gebe es keinen vorrangigen Kindergeldanspruch der leiblichen Eltern.

Finanzgericht Rheinland-Pfalz vom 29.08.2017 – Az.: 4 K 2296/15

https://rsw.beck.de/aktuell/meldung/fg-rheinland-pfalz-kindergeld-kann-ausnahmsweise-vorrangig-grosseltern-statt-eltern-zustehen